- Der wöchentl. PCR-Test für alle Schüler/innen wird ausgesetzt.
- Für Schülerinnen und Schüler, das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
- Pausenordnung lt. Schulordnung – 1m Abstand ist weiterhin – wo machbar – einzuhalten.
- Eine bestätigte Covid-19 Erkrankung (SuS/LP) ist der Direktion zu melden und dieser ein Absonderungsbescheid bzw. nach der Genesung, ein Genesungszertifikat zu übermitteln.
- Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bzw. Antigen Tests angeordnet werden können, besteht weiterhin.