• Der wöchentl. PCR-Test für alle Schüler/innen wird ausgesetzt.
  • Für Schülerinnen und Schüler, das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
  • Pausenordnung lt. Schulordnung – 1m Abstand ist weiterhin – wo machbar – einzuhalten.
  • Eine bestätigte Covid-19 Erkrankung (SuS/LP) ist der Direktion zu melden und dieser ein Absonderungsbescheid bzw. nach der Genesung, ein Genesungszertifikat zu übermitteln.
  • Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bzw. Antigen Tests angeordnet werden können, besteht weiterhin.

 

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